Honorar

Grundlagen der Anwaltsvergütung

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus einer Vergütungsvereinbarung oder dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das RVG schreibt zum Teil gesetzliche Mindestvergütungssätze vor, um das Kosten- und Vergütungsrecht der Rechtsanwälte einfacher und transparenter zu machen, und um Preiswettbewerb zwischen Rechtsanwälten zu vermeiden. Wir rechnen regelmäßig nach dem RVG ab, sodass sich die Vergütung für unsere außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit in der Regel aus diesem vom Gesetzgeber vorgegebenen und für den Mandanten stets transparenten Rahmen ergibt. Nur in besonders gelagerten Fällen sowie in Strafsachen schließen wir grundsätzlich eine abweichende Vergütungsvereinbarung ab. Darüber informieren wir Sie im Rahmen Ihres Erstberatungsgesprächs.

Information zum Erstberatungsgespräch

Bereits im Rahmen des Erstberatungsgesprächs informieren wir Sie über die voraussichtlich anfallende Vergütung für unsere Tätigkeit. Die Gebühr für das Erstberatungsgespräch orientiert sich an den üblichen Sätzen und liegt bei 190,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Erstberatungsgespräch dauert in der Regel bis zu 60 Minuten; sollte im Einzelfall mehr Zeit erforderlich sein, so nehmen wir uns selbstverständlich die Zeit. Bitte bringen Sie zu Ihrem Erstberatungsgespräch den ausgefüllten Mandantenfragebogen mit.

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir auf Ihren Wunsch hin nach Mandatserteilung ab, ob Ihr Rechtsfall von Ihrer Versicherung gedeckt wird. Sofern wir von Ihrer Rechtsschutzversicherung eine sog. Deckungszusage erteilt bekommen, gehen Sie kein Kostenrisiko mehr ein. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Versicherung. Sofern in Ihrem Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, ist diese von Ihnen für jeden Rechtsschutzfall zu tragen. Die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen oder aber bei Ihrer Versicherung erfragen.

Unser Tipp: Kontaktieren Sie bitte Ihre Rechtschutzversicherung bereits vor dem Erstberatungsgespräch und lassen Sie sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen. Auf diese Weise können Sie sich sicher sein, dass Ihnen keine Kosten entstehen. Sollte Ihre Rechtsschutzversicherung Ihnen eine ihrer Partnerkanzleien empfehlen, so müssen Sie an dieser Stelle wissen, dass Sie stets den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens frei auswählen dürfen.

Beratungshilfe und Verfahrens-/Prozesskostenhilfe

Sofern Sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind die anfallenden Rechtsanwaltskosten zu tragen, haben Sie die Möglichkeit, beim zuständigen Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz einen so genannten Beratungshilfeschein für das Erstberatungsgespräch und die außergerichtliche Vertretung zu beantragen. Sofern Ihnen der Beratungshilfeschein vorliegt, zahlen Sie lediglich einen Selbstbeteiligungsbetrag in Höhe von 15,00 EUR. Den erforderlichen Antrag finden Sie hier.

Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, besteht die Möglichkeit Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe zu beantragen, wenn die Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung Aussicht auf Erfolg hat. Sofern die Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe vom Gericht bewilligt wird, trägt die Staatskasse die Gerichtskosten und die Kosten Ihres eigenen Rechtsanwaltes. Der Antrag auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.